Private Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung (PKV) können sich nur Personen versichern, die nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Dies sind alle Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Selbständige, Freiberufler und Beamte bzw. Beamtenanwärter.
Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten sind entweder versicherungspflichtig in der Künstlersozialkasse (KSK), oder versicherungsfrei. Um versicherungsfrei zu werden bestehen die gleichen Anforderungen wie für Arbeitnehmer.
Alle gesetzlich Pflichtversicherten können private Zusatzversicherungen abschliessen: z.B für Zahnersatz, das Krankenhaus, eine Brille usw.
Der Vertragsabschluss ist bei den privaten Krankenversicherungen abhängig von Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und den gewünschten Leistungen. Bei bereits bestehenden Vorerkrankungen kann je nach Schwere ein Risikozuschlag erhoben werden.
