01/13/12
Zahlen zur Sozialversicherung für das Jahr 2012
Zum 01. Januar 2012 wird die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenkassen(GKV) auf 3.825,00 € erhöht. Dies bedeutet für viele Versicherte deutliche Beitragserhöhungen ohne dafür bessere Leistungen zu erhalten.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung beträgt ab 01.01.2012: 279,23 EUR. Die Pflegeversicherung wird mit maximal 37,29 EUR im Monat bezuschusst.
Durch die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze werden die gesetzlichen Kassen für Arbeitnehmer um bis zu 123,84 EUR und für Selbstständige um bis zu 235,56 EUR im Jahr teurer. Dazu können die Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe einführen. Ein Sozialausgleich erfolgt nur, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2% des beitragspflichtigen Einkommens übersteigt.
12/01/11
Absenkung des Garantiezinses zum 1.1.2012
zum 01. Januar 2012 senkt der Gesetzgeber den Garantiezins von neu abgeschlossenen Versicherungen von 2,25 % auf 1,75 % (Bereits bestehende Verträge sind nicht betroffen!).
Die Auswirkungen der Garantiezinsabsenkung fallen dabei unterschiedlich aus:
- Bei den klassischen kapitalbildenden Tarifen (Leben / Rente) fallen die garantierten Werte zum Teil deutlich geringer aus. Die Auswirkungen hängen von Eintrittsalter und Laufzeit ab. Bei manchen Tarifen sinkt die garantierte Kapitalleistung um bis zu 9 % und die garantierte Rente vermindert sich um bis zu 16 %.
- Bei den fondsgebundenen Tarifen mit Beitragsgarantie muss für die Garantie ein höherer Beitragsanteil aufgewendet werden; entsprechend weniger kann in den Fonds investiert werden: Bei einer guten Fondsentwicklung ist das ein Nachteil, d. h. die Ablaufleistung ist geringer.
- Bei den Risikolebensversicherungen steigt der Bruttobeitrag um ca. 0,5 % bei kurzen Dauern (5-10 Jahre) bis etwa 4 % bei langen Dauern (30-40 Jahre).
- Der BU-Schutz wird teurer. Der Bruttobeitrag steigt um ca. 0,5 % bei kurzen Dauern (5-10 Jahre) bis etwa 5 % bei langen Dauern (30-40 Jahre).
Weiter Vorteile in 2011: Mehr Flexibilität: Das Mindestendalter für die geförderte Altersvorsorge steigt im Jahr 2012 von 60 auf 62 Jahre. Mehr stattliche Förderung: Noch im Jahr 2011 mit einem Basis- oder Riestervertrag Steuern sparen oder Zulagen beantragen.
TIPP: Wer vor hat, einen klassischen Vertrag für die Altersvorsorge abzuschließen, sollte das unbedingt noch im Jahr 2011 tun, um die höhere Garantie bzw. die niedrigeren Beiträge zu nutzen.
Für weitere Fragen oder eine Angebotserstellung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Tel.: 089 / 89136-590
